Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der Hebamme Julia Feigenbutz.
Für die in Anspruch genommenen Leistungen der Hebamme gelten die entsprechenden Behandlungsverträge und deren Bestimmungen. Diese werden vor dem ersten Gespräch oder spätestens beim Erstgespräch ausgehändigt, durchgesprochen und ggf. unterschrieben. Mit der Unterschrift der Leistungsempfängerin ist der Vertrag geschlossen.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Schweigepflicht
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. ÄrztInnen, Hebammen, LabormitarbeiterInnen) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
Abrechung/Vergütung
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Leistungsempfängerin unmittelbar durch die Hebamme oder eine externe Abrechnungsstelle.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Kurse
Die Teilnahme an sämtlichen Kursen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.
Die Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
Die Kursleitung schließt die Haftung für Unfälle und jegliche Schäden, die während der Kursstunden und auf den Wegen von und zum Kursort geschehen, aus.
Eltern-Kind-Kurs nach Emmi Pikler "Spielen&Beobachten"
Der Kurs wird als Block gebucht. Die Kursgebühr wird als verbindliche Anmeldung gezahlt.
Die entsprechende Kursgebühr ist umgehend, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das angegebenen Konto zu überweisen. Auf Wunsch gibt es bei Kursbeginn eine Quittung.
Es gelten die gesetzlichen Wiederrufsbedingungen von 2 Wochen. Erfolgt eine Abmeldung danach müssen die Kursgebühren vollständig bezahlt werden, es sei denn, der Platz kann anderweitig vergeben werden.
Sollten einzelne Stunden nicht in Anspruch genommen werden, kann die Kursgebühr nicht zurück erstattet werden.
Die Kursleiterin behält sich vor den Kurs, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstigen dringenden Gründen komplett abzusagen. Die Kursgebühr wird dann umgehend zurück erstattet.
Entfällt eine Stunde seitens der Kursleitung, wird diese am ausgeschriebenen Ersatztermin nachgeholt.